- Am Karwinkel 3, 83355 Grabenstätt
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Bitte vereinbaren Sie für alle persönlichen Gespräche immer einen Termin mit uns.
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Die Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung oder Vererbung unterliegt in Deutschland den Bestimmungen des Steuerrechts. Hierbei gelten Freibeträge, die abhängig vom Verwandtschaftsgrad und für einen bestimmten Zeitraum gelten. Direkte Verwandte wie Eltern oder Kinder profitieren beispielsweise von höheren Freibeträgen im Vergleich zu Geschwistern oder Nichten und Neffen. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung kann dabei helfen, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu optimieren.
Ihre Vorteile
Im Falle eines Erbfalls kann die Erbschaftsteuer die finanzielle Stabilität eines Unternehmens gefährden. Daher ist eine frühzeitige Planung entscheidend, um diese zu minimieren und die Kontinuität zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie dabei, die Schenkungsteuer zu reduzieren, insbesondere wenn Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen oder Teile davon frühzeitig zu übertragen. Auch im Falle einer Erbschaft prüfen wir sorgfältig, welche Möglichkeiten zur Steueroptimierung bestehen. Nehmen Sie rechtzeitig unsere Beratung in Anspruch – besser früher als später.
Unser Leistungsangebot